I. Allgemeines
1. Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge und Angaben auf technischem Gebiet erfolgen unverbindlich.
2. Die durch einen Kostenvoranschlag bedingten Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Auftrag nicht oder in verändertem Umfang ausgeführt wird.
3. Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Statt die Instandsetzung unmittelbar auszuführen, dürfen auch ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch geliefert werden. Ersetzte Teile werden nicht zurückgeliefert und gehen in unser Eigentum über.
4. Jede Berechnung erfolgt auf der Grundlage der am Tage der Leistung gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer.
5. Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung; bei Steuerungen, Maschinen und Anlagen ferner ausschließlich Montage und Inbetriebnahme.
6. Telegrafische und telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Kunden an. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung gilt die Berechnung als Bestätigung der mündlich zugesagten Bedingungen.
7. Bitte beachten Sie unseren Mindestbestellwert netto € 50,-. Bei Kleinaufträgen übersteigen die Bearbeitungskosten vielfach den Warenwert. Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, werden wir die Differenz zum Mindestbestellwert von € 50,- netto in Rechnung stellen.
II. Auslieferung und Versand
1. Alle Angaben über Liefertermine sind unverbindlich.
2. Höhere Gewalt, besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer, berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Leistung hinauszuschieben, ohne daß dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann,wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
3. Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet, die Gefahr geht vom Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Käufer über.
5. Teillieferungen sind zulässig.
III. Beanstandungen
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. (Ausschlußfrist).
2. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung oder die Leistung als angenommen.
4. Unsere Verpflichtung beschränkt sich in jedem Falle auf die Nachlieferung bzw. Gewährleistung gemäß Abschnitt IV. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt.
IV. Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die vor Erfüllung eines Auftrages an einer Ware allgemein vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
2. Die Gewährfrist beträgt bei Lieferung neuer Erzeugnisse grundsätzlich 6 Monate ab Lieferung. Davon abweichend bemisst sie sich im Falle außerordentlicher Beanspruchung, z.B. im Mehrschichtbetrieb, auf nur 3 Monate ab Lieferung.
3. Die Gewährfrist beträgt bei Einbau- und Instandsetzungsarbeiten 6 Monate ab Ausführung der Arbeit mit Einschränkungen gemäß Ziffer 2.
4. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so werden bei porto- oder frachtfreier Einsendung die mangelhaften Teile nach unserer Wahl kostenlos instand gesetzt oder ersetzt. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen und die durch den Mangel trotz sachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Findet die Instandsetzung beim Kunden statt, so gehen Wegezeit- und Fahrkosten des Beauftragten zu Lasten des Kunden. Bei anderen Erzeugnissen trägt der Kunde Aus- und Einbaukosten, Fracht, Verpackung, sowie Wegezeit- und Fahrkosten eines Mechanikers.
5. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, daß wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
6. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Bedienungsvorschriften nicht befolgt werden.
7. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise der Erzeugnisse durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
8. Gewährleistungsansprüche werden nur berück- sichtigt, wenn sie unverzüglich (vgl. Abschnitt III) schriftlich erhoben werden. Außerdem muß sofort und ausdrücklich kostenlose Instandsetzung verlangt werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
9. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewähr auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
V. Haftung
1. Wir haften nicht für Schäden und Verluste welche durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Explosionen und höhere Gewalt, sowie bei Überführungsfahrten, auch wenn sie ohne besonderen Auftrag nach unserem Ermessen stattfanden, entstehen.
2. Soweit in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
1. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Im Falle der Verarbeitung der Erzeugnisse erwerben wir an den, durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum, die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten und verbundenen Erzeugnisse.
2. Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Die aus den Verkäufen unserer Waren usw. den Wiederverkäufern entstehenden Forderungen werden hiermit im voraus an uns abgetreten.
3. Wird unser Eigentum gepfändet, so hat der Kunde uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
5. Die für uns bestehenden und uns gewährten Sicherheiten (z.B. Pfandrecht) haften für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
VII. Retouren
1. Bei Retouren, gleichgültig aus welchem Grunde, behalten wir uns vor, die Bearbeitungskosten, die Wertminderung, den entgangenen Gewinn, sowie sonstige uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten, zu berechnen.
VIII. Zahlungen
1. Die Zahlungstermine nennen wir auf der Vorderseite unserer Rechnungen. Bei Ziel-überschreitung berechnen wir Ihnen die Kosten, die durch die Kreditbeanspruchung entstehen.
2. Zahlungen werden stets auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet.
3. Einbau- und Instandsetzungsarbeiten sind grundsätzlich ohne Abzug netto Kasse zu bezahlen.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
5. Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig, dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
IX. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks.